Mitgliederversammlung 2016 – Antrag 1: Mitgliedsbeitrag

Antrag auf Änderung des Punktes 12 unserer Satzung:

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a) Einführung eines verminderten Mitgliedsbeitrages für Schüler und Studenten
Wer sich als Schüler oder Student ausweisen kann, zahlt nur einen verminderten Mitgliedsbeitrag. Über dessen Höhe soll bei Annahme des Antrages die Mitgliederversammlung entscheiden. Vorschlag: 50% des jeweiligen Mitgliedsbeitrages

Unter Hinzufügung eines 5. Punktes: Schüler und Studenten, die sich als solche ausweisen können, zahlen lediglich 50% des bestehenden Mitgliedsbeitrages. Verändert sich dieser, bleibt der Prozentsatz bestehen.

b) Einführung eines verminderten Mitgliedsbeitrages für Schwerbehinderte (auf Bitte eines Mitglieds)
Wer sich als schwerbehindert ausweisen kann, zahlt nur einen verminderten Mitgliedsbeitrag. Über dessen Höhe soll bei Annahme des Antrages die Mitgliederversammlung entscheiden. Vorschlag: 50% des jeweiligen Mitgliedsbeitrages

Unter Hinzufügung eines 5. Punktes: Schwerbehinderte, die sich als solche ausweisen können, zahlen lediglich 50% des bestehenden Mitgliedsbeitrages. Verändert sich dieser, bleibt der Prozentsatz bestehen.

Daniel KONN-VETTERLEIN
Eingegangen am 18.09.2016

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