Mitgliederversammlung 2016 – Antrag 2: Konkretisierung

Die Versammlung möge zur Konkretisierung der Paragraphen 5 und 6 der Satzung folgende Änderung beschließen:

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5. Geschäftsordnung

(1) Der Geschäftsführer/in und der IG Leiter/in vertreten den Verein nach außen. Sie sind berechtigt einen Vertreter aus dem Erweiterten Vorstand bei Verhinderung zu benennen.

(2) Der IG Leiter/in führt die IG BSSW nach innen und ist ihr Vertreter nach außen. Er ist Ansprechpartner für Behörden, Politik, Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.

(3) Der Geschäftsführer/in führt die Geschäfte der IG BSSW und die Mitgliederliste. Er ist zugleich Schriftführer und Protokollführer bei Versammlungen. Er ist berechtigt, einen Protokollführer als seinen Vertreter zu benennen. Er verwahrt die Akten sowie den Schriftwechsel der IG BSSW in geeigneter elektronischer Form. Von wichtigen Schriftstücken ist eine Kopie für den IG-Leiter zu fertigen. Er führt das Archiv der IG BSSW.

(4) Der Kassierer/in verwaltet die Finanzen und Kasse der IG BSSW inklusive aller Sonderveranstaltungen unter dem Dach der IG BSSW. Der/die Kassierer/in führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er informiert den Erweiterten Vorstand ½ jährlich und erstellt am Ende des Geschäftsjahres oder der Amtstätigkeit einen Kassenabschluss.

6. Kasse

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Matthias VOGL
Eingegangen am 21.09.2016

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