Mitgliederversammlung 2014 – Antrag 2: Kostenvergütung Vortragender (von Ingo Seidel)

In unserer Satzung wird nicht genau definiert, ob die anfallenden Kosten von Vortragenden auf BSSW-Veranstaltungen vergütet werden dürfen oder nicht.

[private role=”subscriber” alt=”Um den ganzen Beitrag sehen zu können müssen Sie sich mit Ihrem Mitglieds-Konto an der Webseite anmelden.“]Unter dem Absatz „2. Zweck des Vereins“ Unterpunkt (1) ist zu lesen: „Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereines …“.

Unter dem Absatz „4. Funktionsträger“ heißt es im Unterpunkt (8): „Alle Funktionen in der IG BSSW werden ehrenamtlich ohne Vergütung wahrgenommen. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nicht erstattet. Lediglich im Rahmen der Tätigkeit anfallende
notwendige Ausgaben, wie zum Beispiel Portokosten und Büromaterialien, werden gegen Beleg erstattet.“

Aus diesem Grunde vertreten einige Mitglieder die Ansicht, dass eine Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten auch für Vortragende nicht rechtmäßig sei.

In den Regionalgruppen ist es schon seit einiger Zeit üblich, dass aus größerer Entfernung anreisende Vortragende zumindest eine teilweise Erstattung ihrer Fahrtkosten erhalten und dass gegebenenfalls durch die Regionalgruppe für Übernachtung und Verpflegung gesorgt wird. Wäre dieses laut Satzung nicht erlaubt, so könnten es sich Vortragende mit geringen finanziellen Mitteln gar nicht erlauben, Vorträge zu halten.
Die Mitgliederversammlung möge deshalb beschließen, dass dies endlich unzweifelhaft in der Satzung geklärt wird. Ich beantrage, dass sinngemäß folgendes in die Satzung aufgenommen wird:

„Auf Veranstaltungen der IG BSSW dürfen an Vortragende keine Honorare gezahlt werden. Die anfallenden Kosten der Vortragenden für Reise, Übernachtung und Verpflegung dürfen jedoch erstattet werden.“[/private]

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