Mitgliederversammlung 2012 – Antrag 5: Satzungsänderung §8 (6)

eingereicht: 15.09.2012
veröffentlich auf der Website 16.09.2012 00:00

[private role=“subscriber“ alt=“Um den ganzen Beitrag sehen zu können müssen Sie sich mit Ihrem Mitglieds-Konto an der Webseite anmelden.„]Antragsteller:
Elko Kinlechner

Antrag

In der Satzung der IG BSSW heißt es:

Anträge für die Mitgliederversammlung müssen dem Geschäftsführer mindestens 10 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung vorliegen.

Ich beantrage diesen Satz wie folgt abzuändern:

Anträge für die Mitgliederversammlung müssen dem geschäftsführenden Vorstand mindestens 10 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung vorliegen.

bzw. alternativ den bestehenden Satz ergänzen mit:

Eine Eingangsbestätigung durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist zur Terminwahrung ausreichend„.

Begründung:

Diverse Mails wurden aus welchen Gründen auch immer durch unseren Geschäftsführer nicht beantwortet. So z. B. auch die meiner Antragstellung bezüglich des L-Wels-Tage-Geldes. Eine Bestätigung für den Eingang dieser Terminsache wurde mir trotz ausdrücklicher Bitte in angemessener Zeit nicht zugesandt. Auch ohne ausdrückliche Bitte sollte dieses bei Terminsachen eine Selbstverständlichkeit sein.

Da in unserer Satzung explizit der Geschäftsführer als Empfänger der Anträge genannt ist, ist die Eingangsbestätigung lediglich durch einen ausdrücklich benannten Vertreter möglich. Die Eingangsbestätigung eines anderen Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes genügt diesem nur, wenn diese auch ausdrücklich als Vertreter benannt wurde. Dieses war zum Versand des o. g. Antrages am 09.09.2012 nicht der Fall. (Vielen Dank an Ute für Ihre Bemühungen.)

Geschäftsverkehr wird heute in großem Umgang per Email abgewickelt. Es ist Gang und Gebe insbesondere den Eingang von Terminsachen kurzfristig zu bestätigen. Das Unterlassen derartiger Bestätigungen erzwingt vom Absender Mehraufwand in Form von Zeit und Geld. In diesem Rahmen darf mit gutem Gewissen auch unterstellt werden, dass durch diesen Mehraufwand auch berechtige Anträge nicht gestellt werden.
Beides ist in der heutigen Zeit im Interesse unseres Vereines nicht akzeptabel.

Ich halte es daher für dringend geboten, die Satzung entsprechend meines Vorschlages zu ändern, so dass Eingangsbestätigungen auch von anderen Vorstandsmitgliedern zur Terminwahrung rechtskräftig verschickt werden können.

Mit der Bitte diesen Antrag stattzugeben.[/private]

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